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Trauer um Dr. Franz Gasteiger

Dr. Franz Gasteiger ©Daniela Oldach




Liebe Mitglieder des Münchner Kreises,

auch wir vom Münchner Kreis trauern um unseren Mitstreiter Dr. Franz Gasteiger, der am Dienstag nach seinen schweren Verletzungen durch den Brand eines Christbaums in seinem Haus in Schwaig im Krankenhaus mit 83 Jahren verstorben ist.

Große Trauer um Pfarrer Franz Gasteiger: Er erliegt seinen schweren Verletzungen (merkur.de)

München: Christbaum fängt Feuer – ehemaliger Flughafenpfarrer Gasteiger stirbt – Erding – SZ.de (sueddeutsche.de)

Die Medien haben ihn und sein Leben bereits ausführlich gewürdigt. Wir vom Münchner Kreis können uns dem nur anschließen. Ich erinnere mich an ihn als engagierten Teilnehmer bei unseren Treffen. In der letzten Zeit war er immer mehr durch gesundheitliche Einschränkungen verhindert teilzunehmen, aber beteiligte sich per Mail an der Diskussion und unterstützte unsere Vorhaben mit seinen Beiträgen. Unsere Reformziele lebte er als persönliches Selbstverständnis in seiner Arbeit mit den Menschen. „Man muss die Menschen mögen“ war sein Leitspruch, den wir wahrscheinlich alle unterschreiben können und, so gut wie möglich, umsetzen. Die Reformziele hatten für ihn keinen Selbstzweck, sondern sind ausschließlich im Blick auf die Menschen, die uns und die glaubwürdige Verkündigung der Jesusbotschaft brauchen.  Er hat den „menschlichen GOTT“ vermittelt und vorgelebt. Möge er in der Erinnerung und im Herzen für uns ein Vorbild bleiben.

Trauerseite Dr. Franz Gasteiger (dr-franz-gasteiger.de)

Noch habe ich keine Information über den Beerdigungstermin, aber sicher kann man sie bald den Medien entnehmen.

Euer Sprecherteam

Willi Kuper, Wolfgang Baldes und Ulrike Leininger 

 

Offener Brief an Erzbischof Reinhard Kardinal Marx

Offener Brief an Erzbischof Reinhard Kardinal Marx

München, den 12.12.2023

 

Sehr geehrter Herr Erzbischof Kardinal Marx,

In einem Gespräch am 4. Mai 2021 hatte die Initiative Münchner Kreis zusammen mit anderen Reformgruppen aus unserem Erzbistum Ihnen eine Petition zur Weiterentwicklung kirchlicher Dienste überreicht. Damals haben Sie sich positiv zu den Vorschlägen unserer Petition geäußert. Sie wollten diese im Priesterrat einbringen und anschließend den Synodalen Weg in Deutschland abwarten, bis Sie für das Erzbistum München und Freising entscheiden, welche unserer Vorschläge Sie umsetzen würden.

Die Reaktion im Priesterrat zu unseren Vorschlägen war mehrheitlich positiv und die fünf Versammlungen des Synodalen Weges in Deutschland sind inzwischen abgeschlossen. Aber die von Ihnen zugesagten Entscheidungen zur Weiterentwicklung kirchlicher Dienste sind bisher nicht erfolgt.

Wie Sie und viele andere nehmen auch wir die starken Veränderungen in unserer Gesellschaft und Kirche sehr aufmerksam wahr. Im Kontakt mit den Menschen, die uns in unserer pastoralen Arbeit begegnen, wird überdeutlich, dass viele der über Jahre und Jahrzehnte eingespielten Formen seelsorglichen Wirkens einen Großteil der Gläubigen nicht mehr erreichen. Deshalb braucht es ein kirchliches Handeln, das den Anliegen und Nöten der Menschen von heute entspricht (vgl. Gaudium et spes). Dies ist umso notwendiger als sich durch die zu erwartenden Veränderungen und personellen Reduktionen im Rahmen des Personalplanes 2030 auch in unserer Erzdiözese die Situation ständig verschärft.

Damit stellen sich auch neue Fragen an das Amt bzw. an das Amtsverständnis der pastoral Handelnden. Die aktuelle Situation und der Blick in die Zukunft verlangen u.a., die Dienste in der Kirche neu zu bedenken und unsere personellen Ressourcen weiterzuentwickeln.

Alle Seelsorgenden sind in Taufe und Firmung zu König*innen, Prophet*innen und Priester*innen gesalbt, sind mit Charismen begabt und professionell ausgebildet. Dieses Potential wird jedoch häufig zu wenig genutzt, da in den Pfarrgemeinden bzw. -verbänden einzelne leitende Pfarrer trotz Überlastung und Überarbeitung Aufgaben nicht delegieren, die sie bereits jetzt delegieren könnten. Der Einsatz der Begabungen und Fähigkeiten aller pastoraler Mitarbeiter*innen darf nicht länger nur vom Wohlwollen des leitenden Pfarrers abhängen.

Deshalb rufen wir mit diesem Offenen Brief die Vorschläge unserer Petition aus dem Frühjahr 2021 mit großer Dringlichkeit in Erinnerung:

  • Alle pastoral Mitarbeitenden sollen Begräbnisfeiern leiten können.
  • Pastoral Mitarbeitende aller Seelsorgeberufsgruppen sollen überall regelmäßig in den Predigtdienst einbezogen werden, auch bei Eucharistiefeiern, wie es aufgrund guter Erfahrungen in vielen Gemeinden schon bisher selbstverständlich ist.
  • Pastoral Mitarbeitende aller Seelsorgeberufsgruppen sollen regelmäßig taufen können.
  • Pastoral Mitarbeitende aller Seelsorgeberufsgruppen sollen bei Eheschließungen assistieren können.
  • Wer katechetisch mit Kindern und Jugendlichen in der Erstkommunion- und Firmvorbereitung gewirkt hat, soll in den Festgottesdiensten zu Erstkommunion und Firmung eine angemessene liturgische Rolle einnehmen, die der Beziehung zu den Kindern bzw. Jugendlichen und zu den Ehrenamtlichen entspricht.

Sicher ist Ihnen bekannt, dass die römisch-katholische Kirche in der Schweiz bezüglich Taufbefugnis und Eheassistenz bereits wegweisend positive Erfahrungen gemacht hat und die pastoralen Mitarbeiter*innen für diese Dienste dauerhaft beauftragt. In Deutschland haben die Bistümer Essen, Osnabrück und Rottenburg-Stuttgart inzwischen Pastoral- und Gemeinde-referent*innen für die Taufe beauftragt.

Deswegen sehen wir auch Sie als Erzbischof und die gesamte Diözesanleitung in der Verantwortung, auf die veränderten Rahmenbedingungen durch neue Kompetenzzuschreibungen und Beauftragungen zu reagieren, und zwar unverzüglich. Dringend anstehende Reformen bedürfen zeitnaher Umsetzung und dürfen nicht nur angekündigt werden. Es gilt, die bereits gegebenen Möglichkeiten des Kirchenrechts zu nutzen und, wo notwendig, sich für dessen Veränderung einzusetzen. Denn kirchliche Strukturen sind so zu gestalten, dass sie den Menschen und ihrer Freude am Evangelium dienen.

Jetzt, zweieinhalb Jahre nach dem Gespräch, bei dem wir Ihnen die Petition übergeben haben, erwarten wir sehr zeitnah Ihre Antwort, wie Sie mit unseren Anregungen umgehen wollen. Denn wir sind aufgrund unserer aktuellen Erfahrungen noch mehr davon überzeugt, dass unsere Vorschläge eine not-wendige Antwort auf die „Zeichen der Zeit“ sind und ihre Umsetzung für die künftige pastorale Arbeit vor Ort entscheidend ist.

 

Mit besten Wünschen und geschwisterlichen Grüßen

Initiative Münchner Kreis

zusammen mit:

Cursillo, München und Freising                              OrdensFrauen für MenschenWürde

Gemeindeinitiative.org                                            Pfarrer-Initiative Deutschland

Initiative Sauerteig                                                   Priester im Dialog

Maria 2.0, München                                                 Wir sind Kirche, München und Freising


 

 

Offener Brief der Initiative „Münchner Kreis“ an Erzbischof Reinhard Kardinal Marx

Dieser Offene Brief wurde bei der Sitzung des Münchner Kreises am 17.2.23 beschlossen. Folgende Münchner Reformgruppen unterstützen den Offenen Brief:
Wir sind Kirche, Gemeindeinitiative, Maria 2.0, Ordensfrauen für Menschenwürde

Offener Brief der Initiative „Münchner Kreis“
an Erzbischof Reinhard Kardinal Marx

Sehr geehrter Herr Erzbischof Reinhard Kardinal Marx,
die Initiative „Münchner Kreis“ hat bei ihrer jüngsten Sitzung am 17.02.23 folgende Wünsche an Sie formuliert, die wir in einem Offenen Brief mitteilen:

1. Damit die Feier der Sakramente ein echtes Beziehungsgeschehen in der Ortspfarrei sein kann, bitten wir Sie, eine umfassende Tauf- und Eheassistenzbefugnis für den Bereich der Erzdiözese München und Freising nach ersten umgehenden Beauftragungen bis spätestens 2030 allen pastoral Mitarbeitenden im Dienstauftrag zu erteilen.

2. Zudem bitten wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass das Sakrament der Krankensalbung aus der Verbindung zum Bußsakrament gelöst wird und dann auch von nicht-priesterlichen Seelsorger*innen, die etwa in Krankenhäusern oder Seniorenheimen eingesetzt sind, nach einer entsprechenden Beauftragung gespendet werden kann.

3. Mit der Umsetzung des Pastoralplans 2030 haben immer mehr Gemeinden keinen Ansprechpartner vor Ort. Die Katholiken in den Pfarrgemeinden haben ein Recht auf kompetente Begleitung. Auf der anderen Seite begrüßen wir, dass mit dem Pastoralplan alle Menschen, die im Bereich einer Pfarrei leben, unabhängig von ihrer Konfessions- oder Religionszugehörigkeit in den Blick genommen werden.

4. Zahlreiche Ehrenamtliche übernehmen in den Pfarreien kirchliche Aufgaben wie Erstkommunion- und Firmvorbereitung, Beerdigungen und Besuchsdienste sowie die Leitung von Wort-Gottes-Feiern. Sie sollten mehr noch als bisher nach einer entsprechenden Ausbildung fachlich in die Eigenständigkeit begleitet werden. Dem freiwilligen Dienst sollte nicht mit zu hohen Erwartungen begegnet werden, was den Umfang des Einsatzes angeht.

5. Wir befürchten, dass in zahlreichen Diözesen angesichts des starken Mitgliederschwundes das Konzept einer Volkskirche aufgegeben wird, die offen ist für unterschiedliche Nähe und Distanz zur kirchlichen Praxis und Lehre. Dies darf nicht zugunsten eines Kirchenkonzepts „der kleinen Herde“, einer Kirche als Jünger*innengemeinschaft, einer Kirche der Überzeugten geschehen. Die Kirche muss weiterhin dicht und wertschätzend an dem sein, was das allgemeine Bewusstsein am Ort und in der Gesellschaft ausmacht. Es darf nicht einfachhin als „Zeitgeist“ diffamiert werden, vielmehr muss sich eine Wertschätzung dieser „Zeichen der Zeit“ auch in der pastoralen Planung niederschlagen.

6. Der Synodale Weg ist immer wieder Störfeuern ausgesetzt. Es besteht die Gefahr, dass wichtige Reformanliegen, die beim Synodalen Weg und im Synodalen Prozess formuliert werden, nicht nachhaltig zur Wirkung kommen bzw. vor ihrer Wirkung verpuffen.
Da Sie sich gegenüber der Öffentlichkeit aufgeschlossen für Kirchenreformen zeigen, sollten Sie auch unter Beweis stellen, dass Ihr Engagement beim Synodalen Weg eine bewusste Entscheidung zur Reform darstellt, der erste konkrete Schritte folgen.

7. Solange es kirchenrechtlich keine Teilung der bischöflichen Macht gibt – jeder Diözesanbischof vereint in sich Legislative, Exekutive und Judikative (s. can. 391 §1 CIC) –, bedarf es im Hinblick auf ein weitläufiges Demokratieverständnis einer Selbstbeschränkung der Bischöfe. Der Münchner Kreis fordert deshalb nachdrücklich, auch auf Diözesanebene einen Synodalen Rat einzuführen, der nicht nur Beratungs-, sondern auch Entscheidungskompetenzen hat.


München, den 17. Februar 2023

Gemeindereferentin Ulrike Leininger
Sprecherin der Initiative Münchner Kreis

Diakon i.R. Wolfgang Baldes
Sprecher der Initiative Münchner Kreis



Der 2012 gegründete Münchner Kreis war ursprünglich eine reformorientierte Initiative von Priestern und Diakonen in der Erzdiözese München und Freising, die sich später allen Berufsgruppen im kirchlichen Verkündigungsdienst geöffnet hat. Der Kreis hat derzeit rund 70 Mitglieder und rund 900 einzelne Unterstützer*innen.